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Satz
BGB 1409 Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1409
Der
Güterstand
kann
nicht
durch
Verweisung
auf
nicht
mehr
geltendes
oder
ausländisches
Recht
bestimmt
werden
.