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Satz
BGB 1408. 1 Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag ( Ehevertrag ) regeln , insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1408. 1
Die
Ehegatten
können
ihre
güterrechtlichen
Verhältnisse
durch
Vertrag
(
Ehevertrag
)
regeln
,
insbesondere
auch
nach
der
Eingehung
der
Ehe
den
Güterstand
aufheben
oder
ändern
.
Englisch
BGB 1408. 1 The spouses may provide for their matrimonial property arrangements by contract ( marriage contract ) , and in particular even after entering into marriage terminate or alter the matrimonial property regime .