kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1390. 1 Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von einem Dritten Ersatz des Wertes einer unentgeltlichen Zuwendung des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Dritten verlangen , wenn 1. der ausgleichspflichtige Ehegatte die unentgeltliche Zuwendung an den Dritten in der Absicht gemacht hat , den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu benachteiligen und 2. die Höhe der Ausgleichsforderung den Wert des nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhandenen Vermögens des ausgleichspflichtigen Ehegatten übersteigt . Der Ersatz des Wertes des Erlangten erfolgt nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung . Der Dritte kann die Zahlung durch Herausgabe des Erlangten abwenden . Der ausgleichspflichtige Ehegatte und der Dritte haften als Gesamtschuldner .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1390. 1
Der
ausgleichsberechtigte
Ehegatte
kann
von
einem
Dritten
Ersatz
des
Wertes
einer
unentgeltlichen
Zuwendung
des
ausgleichspflichtigen
Ehegatten
an
den
Dritten
verlangen
,
wenn
1.
der
ausgleichspflichtige
Ehegatte
die
unentgeltliche
Zuwendung
an
den
Dritten
in
der
Absicht
gemacht
hat
,
den
ausgleichsberechtigten
Ehegatten
zu
benachteiligen
und
2.
die
Höhe
der
Ausgleichsforderung
den
Wert
des
nach
Abzug
der
Verbindlichkeiten
bei
Beendigung
des
Güterstands
vorhandenen
Vermögens
des
ausgleichspflichtigen
Ehegatten
übersteigt
.
Der
Ersatz
des
Wertes
des
Erlangten
erfolgt
nach
den
Vorschriften
über
die
Herausgabe
einer
ungerechtfertigten
Bereicherung
.
Der
Dritte
kann
die
Zahlung
durch
Herausgabe
des
Erlangten
abwenden
.
Der
ausgleichspflichtige
Ehegatte
und
der
Dritte
haften
als
Gesamtschuldner
.
Englisch
BGB 1390. 1 To the extent that , under section 1378 ( 2 ) , a spouse is not entitled to an equalisation claim because the other spouse , with the intention of disadvantaging him , made gratuitous dispositions to a third party , the third party is obliged to return the property received under the provisions on the return of unjust enrichment to the spouse for the purpose of compensation for the lost equalisation claim . The third party may avoid return by paying the missing sum .