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Satz
BGB 1383. 2 Der Gläubiger muss die Gegenstände , deren Übertragung er begehrt , in dem Antrag bezeichnen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1383. 2
Der
Gläubiger
muss
die
Gegenstände
,
deren
Übertragung
er
begehrt
,
in
dem
Antrag
bezeichnen
.
Englisch
BGB 1383. 2 In the application , the creditor must designate the objects whose transfer he seeks .