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DeutschBGB 1381. 2 Grobe Unbilligkeit kann insbesondere dann vorliegen , wenn der Ehegatte , der den geringeren Zugewinn erzielt hat , längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen , die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben , schuldhaft nicht erfüllt hat .
EnglischBGB 1381. 2 Gross inequity may in particular be given if the spouse who made the smaller amount of accrued gains for a long period culpably failed to discharge his financial duties which arise from the marital relationship .