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Satz
BGB 1380. 1 Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angerechnet , was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet ist , dass es auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden soll . Im Zweifel ist anzunehmen , dass Zuwendungen angerechnet werden sollen , wenn ihr Wert den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigt , die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1380. 1
Auf
die
Ausgleichsforderung
eines
Ehegatten
wird
angerechnet
,
was
ihm
von
dem
anderen
Ehegatten
durch
Rechtsgeschäft
unter
Lebenden
mit
der
Bestimmung
zugewendet
ist
,
dass
es
auf
die
Ausgleichsforderung
angerechnet
werden
soll
.
Im
Zweifel
ist
anzunehmen
,
dass
Zuwendungen
angerechnet
werden
sollen
,
wenn
ihr
Wert
den
Wert
von
Gelegenheitsgeschenken
übersteigt
,
die
nach
den
Lebensverhältnissen
der
Ehegatten
üblich
sind
.
Englisch
BGB 1380. 1 Against the equalisation claim of a spouse is set off what he is given by the other spouse by inter vivos legal transaction with the provision that it is to be set off against the equalisation claim . In case of doubt it is to be assumed that dispositions should be set off if their value exceeds the value of occasional gifts that are customary in keeping with the standard of living of the spouses .