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Satz
BGB 1379. 2 Leben die Ehegatten getrennt , kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen . Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1379. 2
Leben
die
Ehegatten
getrennt
,
kann
jeder
Ehegatte
von
dem
anderen
Ehegatten
Auskunft
über
das
Vermögen
zum
Zeitpunkt
der
Trennung
verlangen
.
Absatz
1
Satz
2
bis
4
gilt
entsprechend
.
Englisch
BGB 1379. 2 If a spouse has petitioned for divorce or the annulment of the marriage , subsection ( 1 ) applies with the necessary modifications .