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Satz
BGB 1378. 2 Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt , das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist . Die sich nach Satz 1 ergebende Begrenzung der Ausgleichsforderung erhöht sich in den Fällen des § 1375 Absatz 2 Satz 1 um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1378. 2
Die
Höhe
der
Ausgleichsforderung
wird
durch
den
Wert
des
Vermögens
begrenzt
,
das
nach
Abzug
der
Verbindlichkeiten
bei
Beendigung
des
Güterstands
vorhanden
ist
.
Die
sich
nach
Satz
1
ergebende
Begrenzung
der
Ausgleichsforderung
erhöht
sich
in
den
Fällen
des
§ 1375
Absatz
2
Satz
1
um
den
dem
Endvermögen
hinzuzurechnenden
Betrag
.
Englisch
BGB 1378. 2 The amount of the equalisation claim is limited by the value of the assets that remain , after deduction of the liabilities , at the end of the property regime .