kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1377. 2 Jeder Ehegatte kann verlangen , dass der andere Ehegatte bei der Aufnahme des Verzeichnisses mitwirkt . Auf die Aufnahme des Verzeichnisses sind die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften des § 1035 anzuwenden . Jeder Ehegatte kann den Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen .
EnglischBGB 1377. 2 Each spouse may require that the other spouse cooperate in drawing up the list . The drawing up of the list is governed by the provisions of section 1035 applying to usufruct . Each spouse may , at his own cost , have the value of the assets and the liabilities determined by experts .