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Satz
BGB 1377. 1 Haben die Ehegatten den Bestand und den Wert des einem Ehegatten gehörenden Anfangsvermögens und der diesem Vermögen hinzuzurechnenden Gegenstände gemeinsam in einem Verzeichnis festgestellt , so wird im Verhältnis der Ehegatten zueinander vermutet , dass das Verzeichnis richtig ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1377. 1
Haben
die
Ehegatten
den
Bestand
und
den
Wert
des
einem
Ehegatten
gehörenden
Anfangsvermögens
und
der
diesem
Vermögen
hinzuzurechnenden
Gegenstände
gemeinsam
in
einem
Verzeichnis
festgestellt
,
so
wird
im
Verhältnis
der
Ehegatten
zueinander
vermutet
,
dass
das
Verzeichnis
richtig
ist
.
Englisch
BGB 1377. 1 If the spouses have jointly drawn up a list recording the inventory and the value of the initial assets belonging to one spouse and the objects to be added to these assets , it is presumed , as between the spouses , that the list is correct .