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Satz
BGB 1374. 1 Anfangsvermögen ist das Vermögen , das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1374. 1
Anfangsvermögen
ist
das
Vermögen
,
das
einem
Ehegatten
nach
Abzug
der
Verbindlichkeiten
beim
Eintritt
des
Güterstands
gehört
.
Englisch
BGB 1374. 1 Initial assets means the assets that belong to a spouse at the beginning of the property regime after the deduction of the liabilities ; the liabilities may be deducted only to the amount of the assets .