kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1371. 1 Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet , so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht , dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht ; hierbei ist unerheblich , ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1371. 1
Wird
der
Güterstand
durch
den
Tod
eines
Ehegatten
beendet
,
so
wird
der
Ausgleich
des
Zugewinns
dadurch
verwirklicht
,
dass
sich
der
gesetzliche
Erbteil
des
überlebenden
Ehegatten
um
ein
Viertel
der
Erbschaft
erhöht
;
hierbei
ist
unerheblich
,
ob
die
Ehegatten
im
einzelnen
Falle
einen
Zugewinn
erzielt
haben
.
Englisch
BGB 1371. 1 If the property regime is ended by the death of a spouse , the equalisation of the accrued gains is effected by the share of the inheritance on intestacy of the surviving spouse being increased by one quarter of the inheritance ; it is irrelevant here whether the spouses in the individual case have made accrued gains .