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Satz
BGB 1369. 2 Das Familiengericht kann auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen , wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert ist , eine Erklärung abzugeben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1369. 2
Das
Familiengericht
kann
auf
Antrag
des
Ehegatten
die
Zustimmung
des
anderen
Ehegatten
ersetzen
,
wenn
dieser
sie
ohne
ausreichenden
Grund
verweigert
oder
durch
Krankheit
oder
Abwesenheit
verhindert
ist
,
eine
Erklärung
abzugeben
.
Englisch
BGB 1369. 2 The family court , on the application of the spouse , may substitute the approval of the other spouse if the latter refuses it without adequate cause or is prevented by illness or absence from making a declaration .