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Satz
BGB 1369. 1 Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur verpflichten , wenn der andere Ehegatte einwilligt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1369. 1
Ein
Ehegatte
kann
über
ihm
gehörende
Gegenstände
des
ehelichen
Haushalts
nur
verfügen
und
sich
zu
einer
solchen
Verfügung
auch
nur
verpflichten
,
wenn
der
andere
Ehegatte
einwilligt
.
Englisch
BGB 1369. 1 A spouse may dispose of objects of the household of the spouses belonging to him and agree to such a disposition only if the other spouse consents .