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Satz
BGB 1366. 1 Ein Vertrag , den ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten schließt , ist wirksam , wenn dieser ihn genehmigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1366. 1
Ein
Vertrag
,
den
ein
Ehegatte
ohne
die
erforderliche
Einwilligung
des
anderen
Ehegatten
schließt
,
ist
wirksam
,
wenn
dieser
ihn
genehmigt
.
Englisch
BGB 1366. 1 A contract which a spouse enters into without the necessary consent of the other spouse is effective if the spouse ratifies it .