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Satz
BGB 1364 Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig ; er ist jedoch in der Verwaltung seines Vermögens nach Maßgabe der folgenden Vorschriften beschränkt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1364
Jeder
Ehegatte
verwaltet
sein
Vermögen
selbständig
;
er
ist
jedoch
in
der
Verwaltung
seines
Vermögens
nach
Maßgabe
der
folgenden
Vorschriften
beschränkt
.