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Satz
BGB 1361b. 3 Wurde einem Ehegatten die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlassen , so hat der andere alles zu unterlassen , was geeignet ist , die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln . Er kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen , soweit dies der Billigkeit entspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1361b. 3
Wurde
einem
Ehegatten
die
Ehewohnung
ganz
oder
zum
Teil
überlassen
,
so
hat
der
andere
alles
zu
unterlassen
,
was
geeignet
ist
,
die
Ausübung
dieses
Nutzungsrechts
zu
erschweren
oder
zu
vereiteln
.
Er
kann
von
dem
nutzungsberechtigten
Ehegatten
eine
Vergütung
für
die
Nutzung
verlangen
,
soweit
dies
der
Billigkeit
entspricht
.
Englisch
BGB 1361b. 3 If one spouse has been permitted the use of the matrimonial home in whole or in part , the other spouse must refrain from everything that is suitable to render more difficult or defeat the exercise of this right of use . He may demand from the spouse with the right of use payment for the use , insofar as this is equitable .