kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1361b. 2 Hat der Ehegatte , gegen den sich der Antrag richtet , den anderen Ehegatten widerrechtlich und vorsätzlich am Körper , der Gesundheit oder der Freiheit verletzt oder mit einer solchen Verletzung oder der Verletzung des Lebens widerrechtlich gedroht , ist in der Regel die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen . Der Anspruch auf Wohnungsüberlassung ist nur dann ausgeschlossen , wenn keine weiteren Verletzungen und widerrechtlichen Drohungen zu besorgen sind , es sei denn , dass dem verletzten Ehegatten das weitere Zusammenleben mit dem anderen wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist .
EnglischBGB 1361b. 2 If the spouse against whom the application is directed has unlawfully and intentionally injured the body , health or liberty of the other spouse or unlawfully threatened such an injury or injury to life , then as a general rule sole use of the whole home is to be permitted . The claim to permission of use of the home is excluded only if no further injuries and unlawful threats are to be feared , unless the injured spouse cannot be expected to continue living together with the other by reason of the severity of the act .