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Satz
BGB 1361a. 1 Leben die Ehegatten getrennt , so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen . Er ist jedoch verpflichtet , sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen , soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1361a. 1
Leben
die
Ehegatten
getrennt
,
so
kann
jeder
von
ihnen
die
ihm
gehörenden
Haushaltsgegenstände
von
dem
anderen
Ehegatten
herausverlangen
.
Er
ist
jedoch
verpflichtet
,
sie
dem
anderen
Ehegatten
zum
Gebrauch
zu
überlassen
,
soweit
dieser
sie
zur
Führung
eines
abgesonderten
Haushalts
benötigt
und
die
Überlassung
nach
den
Umständen
des
Falles
der
Billigkeit
entspricht
.
Englisch
BGB 1361a. 1 If the spouses are living apart , either of them may require the other spouse to deliver to him the household objects that belong to him . However , he has a duty to permit the other spouse to continue to use them to the extent that the latter needs them to maintain a separate household and the permission of use in the circumstances of the case is equitable .