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Satz
BGB 1361. 4 Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren . Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen . Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann , wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt . § 1360a Abs . 3 , 4 und die §§ 1360b , 1605 sind entsprechend anzuwenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1361. 4
Der
laufende
Unterhalt
ist
durch
Zahlung
einer
Geldrente
zu
gewähren
.
Die
Rente
ist
monatlich
im
Voraus
zu
zahlen
.
Der
Verpflichtete
schuldet
den
vollen
Monatsbetrag
auch
dann
,
wenn
der
Berechtigte
im
Laufe
des
Monats
stirbt
. § 1360a
Abs
. 3 , 4
und
die
§§ 1360b , 1605
sind
entsprechend
anzuwenden
.
Englisch
BGB 1361. 4 The day-to-day maintenance is to be rendered by making periodical payments . The periodical payments are to be paid monthly in advance . The person obliged owes the full monthly amount even if the person entitled dies in the course of the month . Section 1360a ( 3 ) and ( 4 ) and sections 1360b and 1605 apply with the necessary modifications .