kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1361. 2 Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden , seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen , wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen , insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe , und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann .
EnglischBGB 1361. 2 The spouse who is not gainfully employed can be required to earn his own maintenance through gainful employment only if this can be expected of him in view of his personal circumstances , in particular by reason of earlier gainful employment , taking into account the duration of the marriage , and with regard to the financial circumstances of both spouses .