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Satz
BGB 1360a. 2 Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten , die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist . Die Ehegatten sind einander verpflichtet , die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1360a. 2
Der
Unterhalt
ist
in
der
Weise
zu
leisten
,
die
durch
die
eheliche
Lebensgemeinschaft
geboten
ist
.
Die
Ehegatten
sind
einander
verpflichtet
,
die
zum
gemeinsamen
Unterhalt
der
Familie
erforderlichen
Mittel
für
einen
angemessenen
Zeitraum
im
Voraus
zur
Verfügung
zu
stellen
.
Englisch
BGB 1360a. 2 Maintenance must be provided in the manner that is required by conjugal community . The spouses have a duty to each other to provide for a reasonable period of time in advance the means necessary for the collective maintenance of the family .