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Satz
BGB 1356. 2 Beide Ehegatten sind berechtigt , erwerbstätig zu sein . Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1356. 2
Beide
Ehegatten
sind
berechtigt
,
erwerbstätig
zu
sein
.
Bei
der
Wahl
und
Ausübung
einer
Erwerbstätigkeit
haben
sie
auf
die
Belange
des
anderen
Ehegatten
und
der
Familie
die
gebotene
Rücksicht
zu
nehmen
.
Englisch
BGB 1356. 2 Both spouses are entitled to be gainfully employed . In the choice and exercise of a gainful employment , they must take the necessary account of the concerns of the other spouse and the family .