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DeutschBGB 1353. 2 Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet , dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten , wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist .
EnglischBGB 1353. 2 A spouse is not obliged to comply with the demand of the other spouse to create the community if the demand shows itself as an abuse of his right or if the marriage has broken down .