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Satz
BGB 1353. 2 Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet , dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten , wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1353. 2
Ein
Ehegatte
ist
nicht
verpflichtet
,
dem
Verlangen
des
anderen
Ehegatten
nach
Herstellung
der
Gemeinschaft
Folge
zu
leisten
,
wenn
sich
das
Verlangen
als
Missbrauch
seines
Rechtes
darstellt
oder
wenn
die
Ehe
gescheitert
ist
.
Englisch
BGB 1353. 2 A spouse is not obliged to comply with the demand of the other spouse to create the community if the demand shows itself as an abuse of his right or if the marriage has broken down .