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Satz
BGB 1317. 2 Hat der gesetzliche Vertreter eines geschäftsunfähigen Ehegatten den Antrag nicht rechtzeitig gestellt , so kann der Ehegatte selbst innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit den Antrag stellen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1317. 2
Hat
der
gesetzliche
Vertreter
eines
geschäftsunfähigen
Ehegatten
den
Antrag
nicht
rechtzeitig
gestellt
,
so
kann
der
Ehegatte
selbst
innerhalb
von
sechs
Monaten
nach
dem
Wegfall
der
Geschäftsunfähigkeit
den
Antrag
stellen
.
Englisch
BGB 1317. 2 If the legal representative of a spouse without capacity to contract does not file the petition in good time , the spouse himself , within six months after the incapacity to contract comes to an end , may file the petition .