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Satz
BGB 1316. 3 Bei Verstoß gegen die §§ 1304 , 1306 , 1307 sowie in den Fällen des § 1314 Abs . 2 Nr . 1 und 5 soll die zuständige Verwaltungsbehörde den Antrag stellen , wenn nicht die Aufhebung der Ehe für einen Ehegatten oder für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eine so schwere Härte darstellen würde , dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1316. 3
Bei
Verstoß
gegen
die
§§ 1304 , 1306 , 1307
sowie
in
den
Fällen
des
§ 1314
Abs
. 2
Nr
. 1
und
5
soll
die
zuständige
Verwaltungsbehörde
den
Antrag
stellen
,
wenn
nicht
die
Aufhebung
der
Ehe
für
einen
Ehegatten
oder
für
die
aus
der
Ehe
hervorgegangenen
Kinder
eine
so
schwere
Härte
darstellen
würde
,
dass
die
Aufrechterhaltung
der
Ehe
ausnahmsweise
geboten
erscheint
.
Englisch
BGB 1316. 3 In the case of a breach of sections 1304 , 1306 and 1307 , and in the cases of section 1314 ( 2 ) nos . 1 and 5 , the competent administrative authority should file the petition , unless the annulment of the marriage would represent such severe hardship for one spouse or for the children of the marriage that , exceptionally , it seems advisable to maintain the marriage .