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Satz
BGB 1313 Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden . Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst . Die Voraussetzungen , unter denen die Aufhebung begehrt werden kann , ergeben sich aus den folgenden Vorschriften .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1313
Eine
Ehe
kann
nur
durch
richterliche
Entscheidung
auf
Antrag
aufgehoben
werden
.
Die
Ehe
ist
mit
der
Rechtskraft
der
Entscheidung
aufgelöst
.
Die
Voraussetzungen
,
unter
denen
die
Aufhebung
begehrt
werden
kann
,
ergeben
sich
aus
den
folgenden
Vorschriften
.