kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1312 Der Standesbeamte soll bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen , ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen , und , nachdem die Eheschließenden diese Frage bejaht haben , aussprechen , dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind . Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen , sofern die Eheschließenden dies wünschen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1312
Der
Standesbeamte
soll
bei
der
Eheschließung
die
Eheschließenden
einzeln
befragen
,
ob
sie
die
Ehe
miteinander
eingehen
wollen
,
und
,
nachdem
die
Eheschließenden
diese
Frage
bejaht
haben
,
aussprechen
,
dass
sie
nunmehr
kraft
Gesetzes
rechtmäßig
verbundene
Eheleute
sind
.
Die
Eheschließung
kann
in
Gegenwart
von
einem
oder
zwei
Zeugen
erfolgen
,
sofern
die
Eheschließenden
dies
wünschen
.