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Satz
BGB 1311 Die Eheschließenden müssen die Erklärungen nach § 1310 Abs . 1 persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben . Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1311
Die
Eheschließenden
müssen
die
Erklärungen
nach
§ 1310
Abs
. 1
persönlich
und
bei
gleichzeitiger
Anwesenheit
abgeben
.
Die
Erklärungen
können
nicht
unter
einer
Bedingung
oder
Zeitbestimmung
abgegeben
werden
.