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Satz
BGB 1310. 3 Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen , wenn die Ehegatten erklärt haben , die Ehe miteinander eingehen zu wollen , und 1. der Standesbeamte die Ehe in das Eheregister eingetragen hat , 2. der Standesbeamte im Zusammenhang mit der Beurkundung der Geburt eines gemeinsamen Kindes der Ehegatten einen Hinweis auf die Eheschließung in das Geburtenregister eingetragen hat oder 3. der Standesbeamte von den Ehegatten eine familienrechtliche Erklärung , die zu ihrer Wirksamkeit eine bestehende Ehe voraussetzt , entgegengenommen hat und den Ehegatten hierüber eine in Rechtsvorschriften vorgesehene Bescheinigung erteilt worden ist und die Ehegatten seitdem zehn Jahre oder bis zum Tode eines der Ehegatten , mindestens jedoch fünf Jahre , als Ehegatten miteinander gelebt haben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1310. 3
Eine
Ehe
gilt
auch
dann
als
geschlossen
,
wenn
die
Ehegatten
erklärt
haben
,
die
Ehe
miteinander
eingehen
zu
wollen
,
und
1.
der
Standesbeamte
die
Ehe
in
das
Eheregister
eingetragen
hat
, 2.
der
Standesbeamte
im
Zusammenhang
mit
der
Beurkundung
der
Geburt
eines
gemeinsamen
Kindes
der
Ehegatten
einen
Hinweis
auf
die
Eheschließung
in
das
Geburtenregister
eingetragen
hat
oder
3.
der
Standesbeamte
von
den
Ehegatten
eine
familienrechtliche
Erklärung
,
die
zu
ihrer
Wirksamkeit
eine
bestehende
Ehe
voraussetzt
,
entgegengenommen
hat
und
den
Ehegatten
hierüber
eine
in
Rechtsvorschriften
vorgesehene
Bescheinigung
erteilt
worden
ist
und
die
Ehegatten
seitdem
zehn
Jahre
oder
bis
zum
Tode
eines
der
Ehegatten
,
mindestens
jedoch
fünf
Jahre
,
als
Ehegatten
miteinander
gelebt
haben
.
Englisch
BGB 1310. 3 A marriage is also deemed to have been entered into if the spouses have declared that they intend to be married to each other and the registrar has entered the marriage in the marriage register , the registrar , in connection with the recording of the birth of a child of the spouses , has entered a reference to the marriage in the register of births , or the registrar has received from the spouses a family-law declaration which requires an existing marriage in order to be valid and the spouses have been issued with a certificate of this that is provided in statutory provisions and the spouses have lived together as spouses for ten years since then or until the death of one of the spouses , but for a minimum of five years .