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Satz
BGB 1310. 2 Als Standesbeamter gilt auch , wer , ohne Standesbeamter zu sein , das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausgeübt und die Ehe in das Eheregister eingetragen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1310. 2
Als
Standesbeamter
gilt
auch
,
wer
,
ohne
Standesbeamter
zu
sein
,
das
Amt
eines
Standesbeamten
öffentlich
ausgeübt
und
die
Ehe
in
das
Eheregister
eingetragen
hat
.
Englisch
BGB 1310. 2 A registrar includes a person who , without being a registrar , publicly exercised the office of a registrar and entered the marriage in the marriage register .