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Satz
BGB 1308. 1 Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen , deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist . Dies gilt nicht , wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1308. 1
Eine
Ehe
soll
nicht
geschlossen
werden
zwischen
Personen
,
deren
Verwandtschaft
im
Sinne
des
§ 1307
durch
Annahme
als
Kind
begründet
worden
ist
.
Dies
gilt
nicht
,
wenn
das
Annahmeverhältnis
aufgelöst
worden
ist
.
Englisch
BGB 1308. 1 A marriage should not be entered into between persons whose relationship in the meaning of section 1307 was created by adoption . This does not apply if the adoption relationship has been dissolved .