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Satz
BGB 1306 Eine Ehe darf nicht geschlossen werden , wenn zwischen einer der Personen , die die Ehe miteinander eingehen wollen , und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1306
Eine
Ehe
darf
nicht
geschlossen
werden
,
wenn
zwischen
einer
der
Personen
,
die
die
Ehe
miteinander
eingehen
wollen
,
und
einer
dritten
Person
eine
Ehe
oder
eine
Lebenspartnerschaft
besteht
.