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Satz
BGB 1299 Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden , das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet , so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs . 1 , 2 zum Schadensersatz verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1299
Veranlasst
ein
Verlobter
den
Rücktritt
des
anderen
durch
ein
Verschulden
,
das
einen
wichtigen
Grund
für
den
Rücktritt
bildet
,
so
ist
er
nach
Maßgabe
des
§ 1298
Abs
. 1 , 2
zum
Schadensersatz
verpflichtet
.