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Satz
BGB 1282. 1 Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs . 2 eingetreten , so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur an ihn leisten . Die Einziehung einer Geldforderung steht dem Pfandgläubiger nur insoweit zu , als sie zu seiner Befriedigung erforderlich ist . Soweit er zur Einziehung berechtigt ist , kann er auch verlangen , dass ihm die Geldforderung an Zahlungs statt abgetreten wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1282. 1
Sind
die
Voraussetzungen
des
§ 1228
Abs
. 2
eingetreten
,
so
ist
der
Pfandgläubiger
zur
Einziehung
der
Forderung
berechtigt
und
kann
der
Schuldner
nur
an
ihn
leisten
.
Die
Einziehung
einer
Geldforderung
steht
dem
Pfandgläubiger
nur
insoweit
zu
,
als
sie
zu
seiner
Befriedigung
erforderlich
ist
.
Soweit
er
zur
Einziehung
berechtigt
ist
,
kann
er
auch
verlangen
,
dass
ihm
die
Geldforderung
an
Zahlungs
statt
abgetreten
wird
.
Englisch
BGB 1282. 1 If the requirements of section 1228 ( 2 ) have been fulfilled , the pledgee is entitled to collect the claim and the debtor may pay only to him . The pledgee is entitled to collect a money claim only to the extent that it is necessary for his satisfaction . To the extent that he is entitled to collection , he may also demand that the money claim be assigned to him instead of payment .