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Satz
BGB 1280 Die Verpfändung einer Forderung , zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt , ist nur wirksam , wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1280
Die
Verpfändung
einer
Forderung
,
zu
deren
Übertragung
der
Abtretungsvertrag
genügt
,
ist
nur
wirksam
,
wenn
der
Gläubiger
sie
dem
Schuldner
anzeigt
.