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Satz
BGB 1255. 2 Ist das Pfandrecht mit dem Recht eines Dritten belastet , so ist die Zustimmung des Dritten erforderlich . Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären , zu dessen Gunsten sie erfolgt ; sie ist unwiderruflich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1255. 2
Ist
das
Pfandrecht
mit
dem
Recht
eines
Dritten
belastet
,
so
ist
die
Zustimmung
des
Dritten
erforderlich
.
Die
Zustimmung
ist
demjenigen
gegenüber
zu
erklären
,
zu
dessen
Gunsten
sie
erfolgt
;
sie
ist
unwiderruflich
.
Englisch
BGB 1255. 2 If the pledge is encumbered with the right of a third party , the approval of the third party is necessary . Approval is to be declared to the person in whose favour it is given ; it is irrevocable .