kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1247 Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt , gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt . Im Übrigen tritt der Erlös an die Stelle des Pfandes .