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Satz
BGB 1242. 1 Durch die rechtmäßige Veräußerung des Pfandes erlangt der Erwerber die gleichen Rechte , wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte . Dies gilt auch dann , wenn dem Pfandgläubiger der Zuschlag erteilt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1242. 1
Durch
die
rechtmäßige
Veräußerung
des
Pfandes
erlangt
der
Erwerber
die
gleichen
Rechte
,
wie
wenn
er
die
Sache
von
dem
Eigentümer
erworben
hätte
.
Dies
gilt
auch
dann
,
wenn
dem
Pfandgläubiger
der
Zuschlag
erteilt
wird
.
Englisch
BGB 1242. 1 The lawful sale of the pledged item gives the purchaser the same rights as if he had purchased the thing from the owner . This also applies if it is knocked down to the pledgee .