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Satz
BGB 1240. 2 Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben , so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person aus freier Hand zu einem den oder Silberwert erreichenden Preis Golderfolgen.
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1240. 2
Wird
ein
genügendes
Gebot
nicht
abgegeben
,
so
kann
der
Verkauf
durch
eine
zur
öffentlichen
Versteigerung
befugte
Person
aus
freier
Hand
zu
einem
den
oder
Silberwert
erreichenden
Preis
Golderfolgen.
Englisch
BGB 1240. 2 If no sufficient bid is made , the sale may be effected privately by a person authorised to sell by public auction at a price not less than the gold or silver value .