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Satz
BGB 1239. 2 Das Gebot des Eigentümers darf zurückgewiesen werden , wenn nicht der Betrag bar erlegt wird . Das Gleiche gilt von dem Gebot des Schuldners , wenn das Pfand für eine fremde Schuld haftet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1239. 2
Das
Gebot
des
Eigentümers
darf
zurückgewiesen
werden
,
wenn
nicht
der
Betrag
bar
erlegt
wird
.
Das
Gleiche
gilt
von
dem
Gebot
des
Schuldners
,
wenn
das
Pfand
für
eine
fremde
Schuld
haftet
.
Englisch
BGB 1239. 2 The bid of the owner may be rejected unless the amount is paid in cash . The same applies to the bid of the debtor if the pledged item is liable for the debt of another .