kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1238. 2 Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung , so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen ; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unberührt . Unterbleibt die sofortige Entrichtung des Kaufpreises , so gilt das Gleiche , wenn nicht vor dem Schluss des Versteigerungstermins von dem Vorbehalt der Rechtsverwirkung Gebrauch gemacht wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1238. 2
Erfolgt
der
Verkauf
ohne
diese
Bestimmung
,
so
ist
der
Kaufpreis
als
von
dem
Pfandgläubiger
empfangen
anzusehen
;
die
Rechte
des
Pfandgläubigers
gegen
den
Ersteher
bleiben
unberührt
.
Unterbleibt
die
sofortige
Entrichtung
des
Kaufpreises
,
so
gilt
das
Gleiche
,
wenn
nicht
vor
dem
Schluss
des
Versteigerungstermins
von
dem
Vorbehalt
der
Rechtsverwirkung
Gebrauch
gemacht
wird
.
Englisch
BGB 1238. 2 If the sale is effected without this provision , the sale price is to be seen as received by the pledgee ; the rights of the pledgee against the buyer are unaffected . If the immediate payment of the sale price is not made , the same applies , unless the reservation of the forfeiture of rights is invoked before the end of the auction .