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Satz
BGB 1217. 1 Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Verpfänders fort , so kann der Verpfänder verlangen , dass das Pfand auf Kosten des Pfandgläubigers hinterlegt oder , wenn es sich nicht zur Hinterlegung eignet , an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abgeliefert wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1217. 1
Verletzt
der
Pfandgläubiger
die
Rechte
des
Verpfänders
in
erheblichem
Maße
und
setzt
er
das
verletzende
Verhalten
ungeachtet
einer
Abmahnung
des
Verpfänders
fort
,
so
kann
der
Verpfänder
verlangen
,
dass
das
Pfand
auf
Kosten
des
Pfandgläubigers
hinterlegt
oder
,
wenn
es
sich
nicht
zur
Hinterlegung
eignet
,
an
einen
gerichtlich
zu
bestellenden
Verwahrer
abgeliefert
wird
.
Englisch
BGB 1217. 1 Where the pledgee violates the rights of the pledgor to a substantial degree and where he continues this injurious conduct notwithstanding a warning given by the pledgor , the pledgor may demand that the pledged item is deposited at the cost of the pledgee or , if it is not suitable for deposit , that it is delivered to a custodian to be appointed by the court .