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DeutschBGB 1211. 1 Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden Einreden geltend machen . Stirbt der persönliche Schuldner , so kann sich der Verpfänder nicht darauf berufen , dass der Erbe für die Schuld nur beschränkt haftet .
EnglischBGB 1211. 1 The pledgor may assert against the pledgee the defences which are available to a personal debtor against the claim , as well as those of a surety under section 770. If the personal debtor dies , then the pledgor may not invoke the fact that his heir has only limited liability for the obligation .