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Satz
BGB 1209 Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann maßgebend , wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1209
Für
den
Rang
des
Pfandrechts
ist
die
Zeit
der
Bestellung
auch
dann
maßgebend
,
wenn
es
für
eine
künftige
oder
eine
bedingte
Forderung
bestellt
ist
.