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Satz
BGB 1205. 2 Die Übergabe einer im mittelbaren Besitz des Eigentümers befindlichen Sache kann dadurch ersetzt werden , dass der Eigentümer den mittelbaren Besitz auf den Pfandgläubiger überträgt und die Verpfändung dem Besitzer anzeigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1205. 2
Die
Übergabe
einer
im
mittelbaren
Besitz
des
Eigentümers
befindlichen
Sache
kann
dadurch
ersetzt
werden
,
dass
der
Eigentümer
den
mittelbaren
Besitz
auf
den
Pfandgläubiger
überträgt
und
die
Verpfändung
dem
Besitzer
anzeigt
.
Englisch
BGB 1205. 2 The delivery of possession of a thing in the indirect possession of the owner may be replaced by the owner transferring indirect possession to the pledgee and notifying the possessor of the pledging .