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Satz
BGB 1196. 3 Ein Anspruch auf Löschung der Grundschuld nach § 1179a oder § 1179b besteht nur wegen solcher Vereinigungen der Grundschuld mit dem Eigentum in einer Person , die eintreten , nachdem die Grundschuld einem anderen als dem Eigentümer zugestanden hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1196. 3
Ein
Anspruch
auf
Löschung
der
Grundschuld
nach
§ 1179a
oder
§ 1179b
besteht
nur
wegen
solcher
Vereinigungen
der
Grundschuld
mit
dem
Eigentum
in
einer
Person
,
die
eintreten
,
nachdem
die
Grundschuld
einem
anderen
als
dem
Eigentümer
zugestanden
hat
.
Englisch
BGB 1196. 3 A claim for deletion of the land charge in accordance with section 1179a or section 1179b exists only for such mergers of the land charge and the ownership in one person as occur after the land charge has belonged to a person other than the owner .