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Satz
BGB 1189. 2 Ist der Eigentümer berechtigt , von dem Gläubiger eine Verfügung zu verlangen , zu welcher der Vertreter befugt ist , so kann er die Vornahme der Verfügung von dem Vertreter verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1189. 2
Ist
der
Eigentümer
berechtigt
,
von
dem
Gläubiger
eine
Verfügung
zu
verlangen
,
zu
welcher
der
Vertreter
befugt
ist
,
so
kann
er
die
Vornahme
der
Verfügung
von
dem
Vertreter
verlangen
.
Englisch
BGB 1189. 2 If the owner is entitled to demand from the creditor a disposition that the representative is authorised to make , he may demand that the representative make the disposition .