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Satz
BGB 1188. 1 Zur Bestellung einer Hypothek für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber genügt die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt , dass er die Hypothek bestelle , und die Eintragung in das Grundbuch ; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1188. 1
Zur
Bestellung
einer
Hypothek
für
die
Forderung
aus
einer
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
genügt
die
Erklärung
des
Eigentümers
gegenüber
dem
Grundbuchamt
,
dass
er
die
Hypothek
bestelle
,
und
die
Eintragung
in
das
Grundbuch
;
die
Vorschrift
des
§ 878
findet
Anwendung
.
Englisch
BGB 1188. 1 For the creation of a mortgage for a claim based on a bearer bond , a declaration of the owner to the Land Registry that he is creating the mortgage and registration in the Land Register are sufficient ; the provision of section 878 applies .