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Satz
BGB 1187 Für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber , aus einem Wechsel oder aus einem anderen Papier , das durch Indossament übertragen werden kann , kann nur eine Sicherungshypothek bestellt werden . Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek , auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist . Die Vorschrift des § 1154 Abs . 3 findet keine Anwendung . Ein Anspruch auf Löschung der Hypothek nach den §§ 1179a , 1179b besteht nicht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1187
Für
die
Forderung
aus
einer
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
,
aus
einem
Wechsel
oder
aus
einem
anderen
Papier
,
das
durch
Indossament
übertragen
werden
kann
,
kann
nur
eine
Sicherungshypothek
bestellt
werden
.
Die
Hypothek
gilt
als
Sicherungshypothek
,
auch
wenn
sie
im
Grundbuch
nicht
als
solche
bezeichnet
ist
.
Die
Vorschrift
des
§ 1154
Abs
. 3
findet
keine
Anwendung
.
Ein
Anspruch
auf
Löschung
der
Hypothek
nach
den
§§ 1179a , 1179b
besteht
nicht
.